Das Netzwerk Reiserechtsanwälte.net

wurde im September 2009 von Anwälten als überregionale Kooperation gegründet, die sich auf das Gebiet des Tourismusrechts spezialisiert hat.

Es gibt mittlerweile zu zahlreichen Rechtsgebieten so genannte Fachanwälte, jedoch keinen Fachanwalt für Reiserecht. Wir aber gehören zu den Anwälten, die sich mit dem Reiserecht und Luftverkehrsrecht, insbesondere den Fluggastrechten, intensiv beschäftigen. So beraten und vertreten wir Reisende in allen Fragen der Gewährleistungsrechte im Reise- und Luftverkehrsrecht. Wir setzen bundesweit Ihre Ansprüche auf Minderung, Schadensersatz und Ausgleichszahlung gegen Reiseveranstalter und Fluggesellschaften durch. Mit unserem Netzwerk halten wir uns gegenseitig über die aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung informiert und sind immer aktuell in der Lage, kompetente Beratung und Interessenvertretung auf hohem Niveau zu Gunsten der von uns vertetenen Reisenden zu gewährleisten. Durch unsere Fach- und Sachkompetenz stellen wir die Waffengleichheit zwischen den Anwälten der Reiseveranstalter/Fluggesellschaften und den Reisenden sicher.

Die Anwälte der Kooperation reiserechtsanwälte.net haben ihre Kanzleisitze an den Orten der Gerichte genommen, die sich intensiv mit Reiserecht und Fluggastrechten befassen. Wählen Sie unter unseren Mitgliedern unmittelbar eine(n) Kollegin/Kollegen Ihres Vertrauens entweder in räumlicher Nähe zu Ihrem Wohnort oder unmittelbar in der Nähe des Gerichts, das für Ihren Prozess zuständig ist.

Sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf Sie!

Für Anwaltskollegen übernehmen wir gerne Terminvertretungen in Untervollmacht vor den schwerpunktmäßig mit Reiserechtssachen befassten Gerichten. Alle Anwälte der Kooperation sind Mitglieder der

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Die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht e.V. setzt sich für die Fortentwicklung des Tourismusrechts ein.

Zu den Mitgliedern des Netzwerks zählen:

 

Der Fluggastrechte-Kommentar

Die Fluggastrechte-Verordnung ist nur scheinbar ein einfaches Regelwerk. Wer konkrete Fälle bearbeiten muss und sich daher vertieft mit ihr befasst, merkt schnell, dass ihre Verfasser nur einfache Standardprobleme im Fokus hatten und viele Fallkonstellationen, die sich täglich bei der Durchführung des Luftverkehrs auftun, gar nicht oder nur unbefriedigend geregelt wurden.

 

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Paul Degott, Hannover

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Holger Hopperdietzel, Wiesbaden

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Dr. Hilmar de Riese, Düsseldorf

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Bettina Dittrich, Leipzig

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Prof. Dr. Ronald Schmid, Frankfurt/M.

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